Hausordnung

In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz §43 bis §50 gilt an der Volksschule 23 folgende Hausordnung: Ziel: Unsere Schule ist ein Ort, an dem ca. 200 Kinder und ca. 19 LehrerInnen gemeinsam arbeiten, lernen und spielen. Damit wir uns alle dabei auch wohlfühlen können, haben wir gemeinsam im Klassenrat und im Schulparlament die Regeln dieser Hausordnung besprochen und folgendes durch Abstimmung beschlossen:

Daran halten wir uns alle:

  • Wir begegnen uns täglich rücksichtsvoll, höflich, wertschätzend und grüßen einander, so kann sich jeder bei uns wohlfühlen.
  • Pünktlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit, denn Zeit ist eine wertvolle Ressource, die wir gut nützen wollen.
  • Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulareal, so bleibt unsere Schule immer ein Ort, an dem wir uns wohlfühlen.
  • Ein verantwortungsbewusster, ökologischer Umgang mit unserer Umwelt ist für uns
    selbstverständlich. Wir wollen die Erde schützen.
    Dazu gehört:
    • Energie sparen
    • Energie & Klima
    • richtiges Lüft-Verhalten
    • Müll trennen
    • gesunde, regionale Jause

Wir Schülerinnen und Schüler ….

dürfen bei dringendem Bedarf – mit Ansuchen um vorzeitigen Einlass – schon um
07:00 Uhr in der eigenen Klasse warten.
Wir verhalten uns ruhig, lesen, zeichnen oder spielen.

  • halten unsere Garderobe sauber, geben unsere Hausschuhe regelmäßig ins Patschensackerl und hängen unsere Jacken ordentlich auf.
  • halten uns in der Garderobe nicht länger auf als notwendig.
  • kommen pünktlich in die Schule und können im Regelfall ohne Begleitung in die Klasse gehen.
  • befolgen den Anweisungen der Lehrerinnen, Freizeitpädagogen und Aufsichtspersonen.
  • achten darauf, dass wir alles für den Unterricht Notwendige mit in die Schule nehmen.
  • lassen Spielsachen und Wertgegenstände zuhause.
  • lassen Gegenstände zuhause, die unsere Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören.
  • sorgen dafür, dass Handys und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche warten.
  • tragen in der Schule immer unsere Hausschuhe.
  • gehen mit den Unterrichtsmaterialien sowie der Schuleinrichtung besonders sorgsam um.
  • betreten die Bibliothek – unseren besonderen Ruheort – nur mit Hausschuhen. Wir achten darauf, dass wir niemanden beim Lesen oder der Arbeit mit Büchern stören. Außerdem gehen wir mit den Büchern sorgfältig um und melden Beschädigungen bzw. Verlust sofort.
  • verlassen die Klasse und das Schulhaus nur mit Erlaubnis einer LehrerIn oder FreizeitpädagogIn.
  • stellen unsere Scooter, Fahrräder, wenn wir die Berechtigung haben damit zu fahren, auf die dafür vorgesehenen Plätze. Für abgestellte Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung

Folgende Konsequenzen erwarten uns bei Missachtung der Regeln:

  • Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
  • Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden, wenn dies zumutbar ist.
  • Bei Verwendung von Handys, anderen elektronischen Geräten oder schulfremden Gegenständen werden diese von der LehrerIn, der FreizeitpädagogIn oder der Direktorin in Verwahrung genommen und nach Ende des Unterrichts zurückgegeben bzw. die Eltern gebeten, diese abzuholen.
  • Das Kind kann von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch sein/ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.
  • Das Kind führt einzeln bzw. mit allen Beteiligten ein Gespräch mit der Schulleitung sodass Bewusstwerdung geschehen kann. Es bekommt bei Bedarf den Auftrag, einen Entschuldigungsbrief zu schreiben aus dem sichtbar wird, dass es sich darüber Gedanken gemacht hat.

Wir Eltern und Erziehungsberechtigte ….

  • kooperieren mit der Schule zum Wohle unserer Kinder, unterstützen die LehrerInnen und FreizeitpädagogInnen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und sind in regelmäßigem Kontakt. (Mitteilungsheft, Sprechstunden, Elternabende, Schoolfox, …).
  • sorgen dafür, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen. Bei Verhinderung teilen wir dies bis 07:45 Uhr persönlich, telefonisch oder per Mail mit. Falls unser Kind die Schule vorzeitig verlassen muss, holen wir es persönlich ab.
  • melden das Auftreten von Infektionskrankheiten und Kopfläusen bei unseren Kindern unverzüglich der Schule.
  • unterstützen unsere Kinder bei der Organisation der Schultasche und geben unseren Kindern die erforderlichen Unterrichtsmittel in gepflegtem Zustand mit.
  • geben unseren Kindern einzuzahlenden Geldbeträge in einem beschrifteten Kuvert rechtzeitig mit.
  • sorgen dafür, dass Wertgegenstände zuhause bleiben.
  • sorgen dafür, dass unsere Kinder keine Gegenstände mit in die Schule nehmen, die die eigene psychische und physische Gesundheit oder die der MitschülerInnen gefährden können.
  • übernehmen die Haftung, wenn unser Kind Schuleigentum oder das Eigentum anderer vorsätzlich beschädigt.
  • sind für unsere Kinder verantwortlich, wenn sie die GTS-Gruppe vor 16:00 Uhr verlassen und an einem außerschulischen Angebot teilnehmen. Der Schulweg unserer Kinder liegt in unserem Verantwortungsbereich.
  • betreten das Schulhaus nur bei dringendem Bedarf, um unsere Kinder in ihrer Arbeitsumgebung nicht zu stören.
  • trauen es unseren Kindern zu, das Schulhaus alleine zu betreten, ihren Garderobenplatz zu finden und den Weg zur eigenen Klasse selbständig zu bewältigen.

Wir LehrerInnen und FreizeitpädagogInnen ….

  • fördern und fordern die uns anvertrauten Kinder bestmöglich und führen sie nach Möglichkeit zu den ihren jeweiligen Anlagen entsprechenden besten Leistungen.
  • Informieren Erziehungsberechtigte und SchülerInnen wertschätzend und klar über die Lernentwicklung.
  • leiten die SchülerInnen zu Selbständigkeit und Selbstverantwortung an und unterstützen sie gleichzeitig, wo sie Hilfe brauchen.
  • vermitteln den Kindern soziale Kompetenzen für ein Miteinander in der Gemeinschaft.
  • pflegen einen persönlichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten bei KEL-Gesprächen, vereinbarten Gesprächsterminen und Elternabenden.
  • unterstützen die Eltern in pädagogischen Fragen und kooperieren mit ihnen.
  • sind verantwortlich für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima

Organisatorisches:

  • Wir sind eine Ganztagesschule in getrennter Abfolge. Die Kinder werden täglich von 07:35 bis längstens 17:00 betreut, wobei die Kernunterrichtszeit am Vormittag ist.
  • Die Haltefläche vor dem Schulhaus dient ausschließlich dem Schulbus für die sichere Ankunft der Schüler mit gebaut.
  • Die Eltern begleiten die Kinder zur Schule und trauen ihren Kindern zu, selbständig den Weg in die Klasse zu finden.
  • Die Schule ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Die Kinder, die ein Einlass-Ansuchen gebracht haben, dürfen schon in ihre Klasse gehen. Sie werden dort – vor Beginn der Aufsichtspflicht – nicht betreut. Aus disziplinären Gründen können Kinder nach Vorankündigung und Information an die Erziehungsberechtigten davon ausgeschlossen werden.
  • Ab 07:35 Uhr beginnt die offizielle Zeit der Beaufsichtigung, der Unterricht beginnt um 07:50 Uhr.
  • Nach dem Unterricht bzw. der schulischen Tagesbetreuung gehen die Kinder direkt nach Hause bzw. Hort oder Freizeitgruppe.
  • In der Mittagszeit, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht hat die Schule keine Aufsichtspflicht und übernimmt somit keine Verantwortung.
  • Kinder, die während der STB ein externes Angebot im Schulgebäude in Anspruch nehmen, melden sich bei der LehrerIn bzw. der FreizeitpädagogIn für diese Zeit ab. Die Schule und der Schulerhalter übernehmen für diese Zeit keine Verantwortung.
  • Bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen kann die Beaufsichtigung der SchülerInnen auch durch andere Personen, die die Lehrerin, Freizeitpädagogin oder Direktorin dazu bestimmt, erfolgen